Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen 

Teris (Inhaber Sebastian von Thadden), im Folgenden Teris genannt und dem Leistungsempfänger, Kunden.

1. Leistungsumfang, Entgelte

1.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot der Teris oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.

1.2 Die Nutzung der Leistungen von Teris  erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Kundeninformation. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.

1.3 Teris behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen.

1.4 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate nicht tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.

1.5 Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrift. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils im voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum angerechnet. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung angerechnet.

1.6 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, daß er dies nicht zu vertreten hat.

1.7 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Paßwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt Teris von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

1.8 Teris  beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach der Zusendung der Zugangsdaten.

1.9 Kommt der Kunde für zwei Rechnungen mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als einen Monat dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann Teris  das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

1.10 Teris behält sich im Falle einer Zahlungsrückstandes vor einen Pfandrecht auf die entsprechende Domain oder/und Hardware zu erheben. Weiterhin ist Teris berechtigt den Zugang zu den bereitgestellten Leistungen bei Zahlungsverzug nach Ankündigung zu sperren. Die Sperrung wird durch einen Techniker vorgenommen und pauschal mit 12,00 Euro berechnet. Nach Ausgleich der offenen Forderungen wird der Betrieb nach Zahlungseingang durch einen Techniker wiederhergestellt. Für diesen Dienst fallen 12,00 Euro Bearbeitungsgebühren an. Betrifft die Deaktivierung und Aktivierung mehrere Leistungspakete, so werden diese Gebühren für jedes Paket gesondert abgerechnet, da dies dem tatsächlichem Arbeitsaufwand entspricht.

1.11 Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist Teris  berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

1.12 Endungen ausländischer Domains werden von Teris mit dem jeweiligen Registrar in dessen Landeswährung abgewickelt. Teris gleicht Wechselkursschwankungen bis zu 10% seit Vetragsschluss aus, ist aber berechtigt bei größeren Kursschwankungen diese ohne zusätzlichen Aufschlag an den Kunden weiterzugeben.

1.13 Gegen Forderungen von Teris kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

1.14 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.



2. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten

2.1 Teris  haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der bereitgestellten Leistungen nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 7.
Teris  ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 7 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

3. Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).

3.2 Der Kunde gewährleistet, daß die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Teris ist berechtigt, Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist Teris berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

3.3 Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

3.4 Teris  ist bei einer überdurchsnittlichen Belastung des Server (über 50% der Serverauslastung), die verantwortlichen Dateien und Domains des Kunden ohne Vorankündigung zu sperren.

3.5 Teris führt regelmäßige Datensicherungen der Server und Datenbanken durch. Die Sicherungen werden in der Regel ein Mal täglich vorgenommen. Diese dienen ausschließlich dem Schutz vor Hardwaredefekten und Angriffen durch Dritte. Sofern dies im Vertrag nicht explizit zugesichert ist, haftet Teris nicht für das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Datensicherungen. Bei durch den Kunden selbstverschuldeten Datenverlust kann er von Teris verlangen, eine kostenpflichtige Wiederherstellung der Daten vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, selbst regelmäßige Datensicherungen seiner Websites und Datenbanken vorzunehmen.

4. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen

4.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten auf seinen Server produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Teris findet nicht statt. 

4.2 Teris führt regelmäßig automatisierte Tests auf Servern aus, die ungepatchte und damit angreifbare Software-Pakete finden sollen. Insbesondere bei kurzfristigem Auftreten sicherheitskritischer Lücken in Standardsoftware ist Teris berechtigt einen Hotfix selbständig und ohne Vorankündigung einzuspielen. Der Kunde wird hierüber umgehend informiert. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen. In diesem Fall ist Teris berechtigt eine Webseite bei Fund einer kritischen Sicherheitslücke umgehend zu deaktivieren.

4.2 Teris überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, daß bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Server in dem Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

4.3 Sollte aus beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Teris leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Teris zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält Teris ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

5. Vertragsbeginn und -ende

5.1 Mit dem Tag der Freischaltung der Server entsteht zwischen dem Kunden und Teris das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der ersten Nutzung oder spätestens nach Lieferung der Zugangsdaten. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.

5.2 Der Kunde und Teris können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. In der Regel liegt diese Frist bei Domainnamen bei 30 Tagen zum Ende der jährlichen Vertragslaufzeit. Bei Hostingpaketen zum Ende des Folgemonats.

5.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per E-Mail oder Brief. Teris ist Berechtigt bei zweifeln am Absender der Kündigung diese erst auszuführen, nachdem Teris sich dies vom Kunden bestätigt wurde. Dies ist z.B. telefonisch möglich.

5.4 Teris kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

5.5 Für die von der Teris bereitgestellten Services, in denen gemäß Spezifikation der gesamt Datenverkehr enthalten ist, gilt folgende Zusatzregelung. Das Datentransfervolumen ist grundsätzlich in den genannten Höhen der Pakete enthalten.

5.6 Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. Teris kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Rechnung einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.

5.7 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist Teris berechtigt, den Zugang zum Datennetz sofort zu verwehren und die Kundenserver vom Netz zu nehmen.

6. Verfügbarkeit, Wartung

6.1 In der Regel stehen die Teris-Services 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Teris garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99% per annum. Diese Garantie wird bei nicht durch Teris  beeinflußbaren Vorfällen ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere Naturkatastrophen. Teris übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der Teris  für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

7. Leistungsstörungen

7.1 Teris  leistet Gewähr für die gelieferten Waren, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

7.2. Sofern sich aus diesen AGB's nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat Teris  Störungen des Zuganges zum Teris Netzwerkes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat Teris die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, Teris erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

7.3. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der Ziffer 9 begrenzt.

8. Technische Beratung

8.1 Die technische Beratung per E-Mail und Telefon erfolgt in dem in der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.

9. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

9.1 Teris haftet nur für Schäden, die von Teris, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Teris haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Teris  oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 9.1 besteht.

10. Datenschutz

10.1 Es gilt, so weit nicht anders angegeben die allgemeine Datenschutzerklärung von Teris.

10.2 Teris bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. Die sich daraus ergebenden Fragen zu klären, dienen die folgenden Regelungen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Alle Daten werden jedoch nur intern verarbeitet.

10.3 Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfaßt und an Teris zu Abrechnungszwecken übermittelt und bei Teris  gespeichert. Diese sogenannten Logdateien enthalten nur Informationen, die zur Abrechnung notwendig sind und insbesondere keine IP-Adressen von Nutzern. Ausnahme: Um technische Störungen und Bedrohungen von außen wirksam zu bekämpfen kann ein Administatrator für einige Stunden vollständige Logdateien erzeugen lassen. Diese werden umgehend nach Lösung des Problems vernichtet.

10.4. Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme des Services (Teledienstes) anfallenden zu dessen Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten zu. Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zu verstehen. Die Zustimmung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen der Teris. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieser Regelung zuzustimmen. Der Kunde kann den Dienst auch in Anspruch nehmen, wenn er dieser Regelung nicht zustimmt.

10.5 Öffentliche Webseiten dürfen von Teris auf eigenen Webseiten als Referenz genannt werden. Darüber hinaus gewährt der Kunde Teris das Recht, Projekte und Kunden nicht-öffentlich als Referenz anzugeben. Der Kunde kann dieser Regelung jederzeit in Textform widersprechen.

11. Sonstiges

11.1 Teris ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Teris ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

11.2 Die in den AGB's erwähnten Mitteilungen der Teris  an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt Teris  grundsätzlich an die E-Mail-Adresse die im Vertrag gennant wird zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft. Der Name dieser E-Mail-Adresse kann zur Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert werden.

11.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

11.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

11.5 Teris steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

11.6 Teris steht es frei, Upgrades an Server-Software vorzunehmen, wenn für verwendete Software keine Sicherheitspatches mehr geliefert werden. Sollte die vom Kunden verwendete Software so veraltet sein, dass diese nicht mehr funktioniert, kann der Kunde ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Sollte dieser Fall eintreten und die Software des Kunden nicht mehr korrekt funktionieren kann der Kunde diese selbst durch den Einsatz aktueller Software beheben. Ein Ausfall seiner Website aufgrund eines Upgrades stellt keine Störung. Teris ist nicht verpflichtet, die Software des Kunden zu aktualisieren oder den vorherigen Zustand wiederherzustellen.

11.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der Teris  oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

11.7 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Hannover. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.8 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB's unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken

(Stand: 01.05.2018)