Zuletzt aktualisiert: 22.05.2018

Zusammenfassung:

  • Keine E-Mail-Bestätigung beim Transfer von COM/NET/ORG-Domains
  • Der Admin-C bei Domains entfällt
  • Es werden bei Privatpersonen keine Inhaberdaten mehr im Whois herausgegeben

Die DSGVO ändert die Regeln bei der Domainregistrierung.

Das macht vieles leichter und schützt die Daten meiner Kunden besser.

.DE-Domains

Ab dem 25. Mai wird die Denic keine Inhaberdaten mehr anzeigen. Bislang konnte man bei denic.de Informationen zum Inhaber und Admin-C einsehen. Der Admin-C wird sogar komplett abgeschafft.

  • Inhaberdaten werden zur Domainregistrierung weiterhin benötigt
  • Es gibt keine Whois-Daten mehr. Inhaberdaten werden nur noch bei Firmen als Domaininhaber angezeigt. Aber auch nur bei juristischen Personen. - Nicht z.B. bei GbR's
  • Informationen zum Admin-C entfallen vollständig

.EU-Domains

Eurid als Vergabestelle für .EU-Domains unterscheidet zwischen Personen und Unternehmen als Domaininhaber. Inhaberdaten werden nur noch bei Unternehmen ausgegeben. Zu Privatpersonen gibt es keine Auskünfte mehr.

.COM/.NET/.ORG-Domains

Die Inhaberdaten werden direkt von unserem Registrar geliefert. Dieser hat entschieden, nur noch Bundesland, Land und Firmenname (bei juristischen Personen) auszugeben. Alle anderen Daten entfallen.

Andere Domaintypen

Andere Domainanbieter arbeiten derzeit an der Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen. Hier liegen aber noch keine verlässlichen Informationen vor.

Keine FOA E-Mail mehr bei gTLDs

Sie kennen wahrscheinlich das Verfahren für Transfers von gTLDs: Der Inhaber erhält eine Mail. Erst wenn der dann dem Transfer mittels Link zustimmt, starten wir den eigentlichen Transfer bei der Registry.

Spätestens ab dem 25.05. wird es diese Mail nicht mehr geben. Der Transfer startet dann sofort. Das ist der Tatsache geschuldet, dass das System keine E-Mail-Adressen mehr aus dem Whois auslesen kann.